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Verhalten und Verantwortung

Bereits in den Grundsätzen der STADT UND LAND, zu denen der Verhaltenskodex sowie Führungsleitlinien gehören, ist die Korruptionsprävention umfassend berücksichtigt. Diese Standards wurden 2009 mit Regelungen zu Bargeld, Sachzuwendungen und Einladungen weiter ergänzt. So beabsichtigt das Unternehmen, Interessenskonflikte zu vermeiden und unsere Geschäftspartner wie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Thematik zu sensibilisieren und vor strafbaren Handlungen zu schützen.

Die für alle Mitarbeiter verbindlichen Regelungen beinhalten folgende Kernaussagen:
Das Annehmen von Bargeld, Gutscheinen oder sonstigen finanziellen Vorteilen ist untersagt.
Das Annehmen von Sachzuwendungen ist nur erlaubt, wenn deren Wert ca.
30,- EURO nicht übersteigt.
Unabhängig vom Wert ist das Annehmen untersagt, wenn mit dem Zuwendenden aktuell Vertragsverhandlungen stattfinden, es der Geschäftsanbahnung dienen könnte oder die Sachzuwendung an eine anonyme Menge von Empfängern gegeben wird.
Einladungen müssen einen sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit haben oder dem Erfahrungsaustausch dienen.

Zur Einhaltung der Regeln hat das Unternehmen zwei Beauftragte (Compliance-Beauftragte) bestellt, die Hinweise streng vertraulich entgegennehmen und diesen nachgehen:

Externer Compliance-Beauftragter

SKW Schwarz Rechtsanwälte
Rechtsanwalt und Steuerberater Ermbrecht Rindtorff
Kurfürstendamm 2
10179 Berlin
Telefon: 030 8892650 20
Telefax: 030 8892650 10
E-Mail: compliance@skwschwarz.de

Interner Compliance-Beauftragter

Andreas Scheer
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstr. 12
12053 Berlin
Telefon: 030 6892 6362
Telefax: 030 6892 6544
E-Mail: andreas.scheer@stadtundland.de

Für die STADT UND LAND ist das System der Korruptionsprävention ein unverzichtbarer Bestandteil für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

Weiterführende Informationen

  • Verhaltenskodex des Konzerns STADT UND LAND
    Download [pdf | 265 KB]