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Probleme mit der Mietzahlung? Wir beraten Sie!

Sie haben Mietschulden, eine Kündigung der Wohnung im Briefkasten oder es droht bereits die Räumungsklage? Dann ist es “kurz vor 12“! – Wir sagen Ihnen, was nun zu tun ist:

Statt zu verzweifeln – schnell handeln und sich beraten lassen! Im anderen Fall kann eine Kündigung zur Räumungsklage und zur Wohnungslosigkeit führen.

Wie können Sie den Verlust der Wohnung abwenden?

Sie zahlen sofort den gesamten Rückstand der Miete.
Sie vereinbaren mit der STADT UND LAND eine Ratenzahlung. Damit stellen Sie sicher, dass Sie neben der laufenden Miete innerhalb der nächsten Monate die Rückstände ausgleichen.
Sie lassen das zuständige Sozialamt prüfen, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben. Das Sozialamt überweist die rückständige Miete – und nur diese – im Anspruchsfall an den Vermieter. Aber bitte beachten Sie: Auf Übernahme etwa entstandener Kosten, wie z. B. Gerichtskosten durch das Sozialamt, besteht kein Rechtsanspruch.

Eine fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn

Sie spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage den Mietrückstand vollständig zahlen oder
Sie dem Vermieter die Erklärung einer öffentlichen Stelle (z. B. Sozialamt) beibringen, dass diese die rückständige Miete vollständig übernimmt. Die Zusage muss sich auf Rückstände beziehen, nicht auf künftige Mieten.
Die beiden letztgenannten Möglichkeiten können Sie innerhalb von zwei Jahren – jedoch nur einmal – in Anspruch nehmen.

Wohin können Sie sich wenden?

Als Mieter der STADT UND LAND wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Servicebüro. Unser Mietschuldenberater wird Sie kompetent und vertrauensvoll beraten.
Sie können sich auch direkt an die jeweilige Beratungsstelle Ihres Bezirksamtes wenden. Bitte setzen Sie das Servicebüro der STADT UND LAND darüber in Kenntnis.
Wer vom Amtsgericht eine Räumungsklage erhält, darf keine Zeit verstreichen lassen! Es gilt, unverzüglich zu reagieren und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was passiert, wenn Sie nicht handeln?

Sie verlieren Ihre Wohnung und: Ein Räumungsurteil und eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher sind teuer. Die Zwangsräumung, die Einlagerung der Möbel und des Hausrates müssen bezahlt werden. Daneben fallen Gerichts-, Anwalts- und Renovierungskosten an. Diese Kosten haben Sie ebenfalls zu tragen. So kann aus einem Mietrückstand von 1.000 Euro eine Gesamtbelastung von mehr als 5.000 Euro werden!

Bitte nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden!

Ihre Mietschuldnerberater in Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Treptow
Werbellinstr. 12
12053 Berlin-Neukölln
Telefon: 030 6892-6865
Telefon: 030 6892-6866

Ihr Mietschuldnerberater in Hellersdorf:
Adele-Sandrock-Straße 10
12627 Berlin-Hellersdorf
Telefon: 030 6892-7323