Am Plänterwald/ Neue Krugallee 22/ Orionstraße, 12435 Berlin
Die STADT UND LAND plant die Errichtung von insgesamt 137 neuen Wohnungen in Treptow-Köpenick. Auf den Grundstücken Am Plänterwald/ Neue Krugallee 22/ Orionstraße/ Galileistraße in 12435 Berlin, Treptow-Köpenick, können 6 neue Mehrfamilienhäuser entstehen. Darüber hinaus werden 36 PKW-Stellplätze und mehrere Spielplatzflächen geschaffen.
Was ist geplant?
Auf dem Grundstück Am Plänterwald/ Neue Krugallee 22/ Orionstraße sowie Galileistraße wird die STADT UND LAND 137 neue Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen auf ca. 9.200 m² Wohnfläche schaffen. Der geplante Wohnungsschlüssel gliedert sich wie folgt: 6 x 1-Zimmer-Wohnungen, 6 x 1,5-Zimmer-Wohnungen, 36 x 2-Zimmer-Wohnungen, 39 x 3-Zimmer-Wohnungen, 43 x 4-Zimmer-Wohnungen und 7 x 5-Zimmer-Wohnungen.
Bauweise
Die STADT UND LAND plant fünf Geschosswohnungsbauten in Massivbauweise und einen Anbau an die Bestandsbebauung (jeweils vier Geschosse teilweise unterkellert) mit erhöhtem Energieeffizienzstandard KfW 55. Die Gebäude werden gemäß dem STADT UND LAND TYPENHAUSplus-Planungskatalog geplant und errichtet. Die neuen Wohngebäude fügen sich in die Umgebungsbebauung ein und sind mit Aufzügen ausgestattet. Für die zu fällenden 31 Bäume auf dem Grundstück werden im Rahmen der Neubebauung 39 Bäume neu gepflanzt. Zudem werden die Höfe als grüne Gartenhöfe gestaltet, die zum Verweilen einladen sollen. Auf den Flachdächern wird eine extensive Begrünung zur Regenwasserregulierung geplant.
Was bedeutet TYPENHAUSplus und Energieeffizienzstandard KfW55?
STADT UND LAND TYPENHAUSplus
Um schnell, kostengünstig und in hoher Qualität bauen zu können, geht die STADT UND LAND mit der Entwicklung des TYPENHAUSplus den Weg der Modularisierung. Durch die konzeptionelle Fokussierung auf die Kombinationsfähigkeit im Vorfeld entwickelter Module kann eine Vielzahl baulicher Antworten gefunden werden.
Der konzipierte Grundrisskatalog erlaubt eine mögliche Realisierung gut baubarer, förderfähiger, barrierefreier, untereinander kombinierbarer unterschiedlichster Wohnungen mit differenzierten Grundrisslösungen.
Der STADT UND LAND TYPENHAUSplus – Modulkatalog gliedert die unterschiedlichen Wohnungstypen nach verschiedenen Einflussparametern auf. Der gewünschte Wohnungsschlüssel wird über die Kombination der zur Verfügung stehenden Wohnungstypen erzielt. Hier gewährleistet eine Auswahl von der Ein- bis Sechszimmer- Wohnung die benötigte Grundrissvielfalt.
Energieeffizienzstandard KfW55
Der KfW-Effizienzhaus-Standard setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?
Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben. Der Wert 55 definiert den KfW-Effizienzhaus-Standard. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.
Im Vergleich zum Referenzgebäude der EnEV benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Der KfW-Effizienzhaus-Standard ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über die Gebäudehülle verteilt sein und bei der Anlagentechnik müssen erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Dies kann zum Beispiel über Umweltwärme durch Nutzung von Wärmepumpen, mit dem Einsatz von Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung oder auch über den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfolgen.
Planungsrecht Neubau
Eine Genehmigung des Projekts ist nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Grundlage des §34 BauGB möglich. Die neuen Gebäude werden sich städtebaulich in die Umgebung einpassen und den Charakter der umliegenden Bebauung aufgreifen.
Zeitplanung und Bauablauf
08/2021 | Einreichung Bauantrag |
02/2022 | Genehmigung Bauantrag |
02/2022 | Beginn bauvorbereitende Maßnahmen für die Häuser 1, 5 und 6 (in der Grafik unter "Was ist geplant" die drei blau eingekreisten Gebäude) |
05/2022 | Baubeginn der Häuser 1, 5 und 6 |
10/2022 | Bauvorbereitende Maßnahmen sowie Baubeginn für das Haus 4 als Anbau |
12/2022 | Einreichung Bauantrag Galileistraße |
04/2023 | vsl. Baubeginn von zwei Wohngebäuden in der Galileistraße |
Q1/2024 | vsl Fertigstellung von Haus 1,5 und 6 |
Q3/2025 | vsl. Fertigstellung Gesamtprojekt |
Häufig gestellte Fragen
Welche Zufahrtsstraßen werden während der Bauphase genutzt werden?
Die Planung der Baustellenlogistik ist zu diesem frühen Zeitpunkt im Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir werden Sie rechtzeitig vor Baubeginn hierüber informieren. Der gesamte Bauablauf wird über mehrere Jahre den Fahrzeugverkehr in der Orionstraße erheblich einschränken.
Welche Folgen hat das für Versorgungs-, Rettungs-, Lieferdienste, und nicht zuletzt für Feuerwehr?
Es wird während der Bauphase zu Einschränkungen kommen. Diese werden wir so gering wie möglich halten. Rettungs- und Versorgungswege werden auch während der Bauphase gewährleistet sein.
Wie wird die Zufahrt für die Müllabfuhr während der Bauzeit gewährleistet?
Die entsprechenden Ver- und Entsorgungswege werden bei der Planung der Baustellenlogistik selbstverständlich berücksichtigt.
Welche Lärmschutzmaßnahmen werden für die Anwohner während der Baumaßnahmen umgesetzt werden?
Während der Bauarbeiten werden alle Lärmschutzmaßnahmen im Sinne des Landes-Immissionsschutzgesetzes eingehalten.
Gibt es während der Bauphase eine Sprechstunde vor Ort?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser STADT UND LAND-Servicebüro Treptow.
E-Mail: Servicebuero.Treptowstadtundland.de
Telefon: 030 6892-2000
Was passiert mit dem vorhandenen Baumbestand? Welche Bäume werden gefällt, wie viele Bäume werden im Zuge des Vorhabens gefällt, wie viele neu gepflanzt und wer entscheidet das?
Im Zuge des Neubaus müssen 31 Bäume gefällt werden. Insgesamt werden 39 Bäume im Wohngebiet neu gepflanzt. Bei der Planung wurde bereits der Erhalt von schützenswerten Bäumen maßgeblich berücksichtigt.
Was kosten die neuen Wohnungen?
Als kommunales Wohnungsbauunternehmen sind wir in der Mietpreisgestaltung an die aktuelle Fassung der „Kooperationsvereinbarung leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ gebunden.50 % der neuen Wohnungen entstehen gefördert und an Mieterinnen und Mietern mit kleinem bis mittlere Einkommen vermietet. Die anderen 50% der Wohnungen entstehen freifinanziert und werden entsprechend zu einem höheren Mietpreis vermietet.
Kann ich mich für eine der neuen Wohnungen vormerken lassen?
Eine Vormerkung für die neuen Wohnungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erst 4-6 Monate vor Fertigstellung möglich.
Kontakt für Rückfragen
Servicebüro Treptow
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E-Mail-Adresse: Servicebuero.Treptowstadtundlandde