Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner
Im Juli 2020 informierte die STADT UND LAND rund 900 Haushalte rund um das Neubauvorhaben Hassoweg/Nelkenweg über ihr Neubauvorhaben:
Fragen, Hinweise und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner greifen wir auf und beantworten diese hier.
Die Fragen und Antworten von der Anwohnerversammlung am 5. Oktober 2020, wurden am 27.10.2020 sowie 3.11.2020 innerhalb der jeweiligen Rubriken veröffentlicht.
Seite zuletzt aktualisiert am 03.11.2020.
Information der Anwohnenden
Wieso wurde die Anwohnerinformation über ein Beilagenblatt in einer Werbezeitung verteilt?
Wie wirken sich die Corona-Beschränkungen auf die Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner aus? Warum gibt es keine Informationsveranstaltung?
Werden die Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt?
Haben wir als Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch auf Einbindung entsprechen den Leitlinien des Berliner Senats?
Warum verweigert die Wohnungsgesellschaft STADT UND LAND mit Hinweis auf die Corona-Pandemie eine öffentliche Bürger-/Anwohnerinformation? In Berlin sind derzeit Versammlungen in Innenräumen mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt, ab 01.09.2020 sogar mit bis zu 750 Teilnehmern. Erst mit Baustart wird dies in Erwägung gezogen.
Baurecht
Wie kann auf einem bisher aus dem Bebauungsplan ausgeschlossenen Bereich plötzlich eine Wohnbebauung zulässig sein?
Wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert, um der Wohnungsgesellschaft Stadt und Land die Wohnbebauung nach §34 BauGB zu erleichtern?
Wie passt sich baurechtlich im Bereich des Nelkenwegs eine 3-geschossige Bebauung in die umliegende 1 ½ geschossige Bebauung mit Ein-bzw. Zweifamilienhäusern ein? Bei dem Bauprojekt Ortolfstraße hat ihre Gesellschaft bei einer analogen Ausgangssituation eine akzeptable Umsetzungsvariante gefunden.
Wie passt sich baurechtlich im Bereich des Nelkenwegs eine 3-geschossige Bebauung in die umliegende 1 ½ geschossige Bebauung mit Ein-bzw. Zweifamilienhäusern ein? Ist eine Bebauung nach § 34 zulässig?
Wie weit ist die Wohnungsgesellschaft STADT UND LANDd mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. des Erschließungsplanes?
Die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens hängt, neben dem von Ihnen zitierten § 34 Abs. 1 BauGB, auch von § 34 Abs. 3a Satz 2 und 3b BauGB ab (städtebauliche Verträglichkeit und Würdigung von nachbarschaftlichen Interessen, die mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein müssen). Ist die STADT UND LAND als 100%ige Tochter des Landes Berlins verpflichtet, im Zuge der Bebauung, den mit der Bebauung einhergehenden Zuzug mit den Erfordernissen an eine damit auszubauende Infrastruktur abzustimmen?
Bauplanung
Wann liegen die endgültigen Planungen vor?
Bauvorhaben
Wie hoch sind „Punkthäuser“ im Norden des Grundstücks? Wie groß ist der Abstand dieser zu Grundstücksgrenzen? Wie groß sind die Abstände zwischen diesen?
Wie breit und tief sind die 4 Häuser? Welcher Abstand besteht zwischen den Häusern?
Sie sprachen von einem Abstand von etwa 10 Metern. Können die Häuser nicht zurückgesetzt werden, um mehr Abstand zu der bereits bestehenden Bebauung zu erreichen?
Ihre Gebäude sind zu nah an unseren Grundstücksgrenzen, bitte überprüfen Sie diese Planung noch einmal. Wir wissen, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ihre restlichen Grundstücke bebauen müssen. Aber bitte, optimieren Sie die Bauabläufe, um die Natur und die Anlieger zu schützen, wenn schon der Beschluss der BVV von 2011 nicht eingehalten wird. Bitte gehen Sie vorsichtig vor.
Werden die Abstandflächen zu den benachbarten Grundstücken eingehalten?
Vier Meter Abstand zur Grundstücksgrenze ist sehr gering, wenn in diesen Abstand noch eine Terrasse eingeplant wird?
Werden nachbarschaftliche Interessen beachtet, wenn die STADT UND LAND hier mit einem Mindestabstand lt. Baurecht ca. 10m hohe Häuser zu den Bestandsgrundstücken errichtet?
Kann die Geschossigkeit der „Punkthäuser“ im Norden des Baufeldes reduziert werden?
Für welche Himmelsrichtungen sind die Balkone/Terrassen für die „Punkthäuser“ vorgesehen?
Welche Wohnungsgrößen sind für die „Punkthäuser“ geplant? Wie viele Wohnungen wird es in den „Punkthäusern“ geben?
Im Rahmen des Bauvorhabens „Am Birkenwäldchen“ (Wegedornstr./ Mittelweg/ Bohnsd. Weg, 12524 Berlin) wurde eine zweigeschossige Bebauung mit Satteldach von Seiten des Bezirks vorgeschrieben. Wieso wurden diese Vorgaben nicht für den Hassoweg/Nelkenweg getroffen? Wieso sind hier Flachdächer vorgesehen?
Wir an der nördlichen Grundstücksgrenze ein Zaun entstehen?
Das Bauvorhaben liegt in seiner jetzigen Planung von 240 Wohnungen über der bisherigen Planung (150) Wohnungen aus 2011. Wie kann das sein?
Wie viele der Wohnungen werden gefördert errichtet?
Eine Tiefgarage ist nach der Projektskizze anscheinend nicht vorhanden. Wie stellt sich die Parkplatzversorgung konkret dar? Ist für jede Wohnung ein Stellplatz vorgesehen?
Wie hoch ist die Anzahl der geplanten Stellplätze? Sind diese kostenpflichtig?
Bauweise
Wie konnte es passieren, dass ein architektonisch unattraktives und nicht bewährtes Konzept (DDR-Plattenbau) im 21. Jahrhundert noch in die Umsetzung geht?
In welcher Bauweise wird die Bebauung errichtet?
Die „gesichtslosen Bauten“ der STADT UND LAND widersprechen der Aussage von Bezirksstadtrat Hölmer, der der in einem Interview mit der Berliner Zeitung davon sprach, dass wieder mehr Klasse statt Masse gebaut werden solle, damit die Baukultur nichtunter die Räder kommt.
Technische Fragen
Das Umfeld des Bauvorhabens ist durch Satteldächer geprägt, diese zeichnen das Gebiet aus. Ein Vorteil liegt dabei u. a. in der Anbringung von Photovoltaikanlagen. Inwieweit erfolgen Maßnahmen zur Verbesserung sowie zur Anpassung an das Klima? Sind Photovoltaikanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung geplant?
Eine Frage zur Gasdruckleitung: Früher hieß es, dass sie nicht überbaut werden dürfte. Welcher Abstand muss eingehalten werden? Ist die derzeitige Planung das Maximum? Lässt sich die Bebauung nicht anders gestalten? Sie rücken uns auf die >Pelle und sorgen für Verschattung. Ist die Position der Parkplätze optimal? Zum Verkehrsproblem: Mit welchen statistischen Kfz-Zahlen rechnen Sie? In der Umgebung sind viele Satteldächer, jetzt bauen Sie Bauhaus-PV-Anlagen. Was bedeutet das für die Verschattung der bestehenden Häuser? Wie stellen Sie sich die Verbesserung des Klimas vor? Sie realisieren keine PV-Anlagen, keine Grün-dächer etc.
Wie verläuft die Gas-Hochdruckleitung auf dem Grundstück? Wie viel Abstand muss zur Gasleitung eingehalten werden? Kann die Bebauung im nördlichen Bereich des Baufeldes weiter nach Süden verlagert werden?
Welche technischen Schallschutzmaßnahmen werden am Heizkraftwerk durchgeführt? Wird auch der nördliche Bereich des Kraftwerkes schallschutztechnisch ertüchtigt? Wer führt diese Maßnahmen durch?
Warum wurde die Ansicht, dass eine Wohnbebauung dort wegen einer Gas-Hochdruckleitung nicht zugelassen werden kann, offenbar korrigiert?
Der Rechtsanwalt von Vattenfall hat uns mitgeteilt, dass lediglich an der westlichen Seite Schallschutzmaßnahmen vorgenommen werden können. Werden Sie eigene Maßnahmen an der Vattenfall-Anlage vornehmen?
Kann die Gasdruckleitung verschoben werden, um auf der nördlichen Baufeldseite den nachbarlichen Abstand zu vergrößern und größtmöglichen Baumbestand zu erhalten. Nach dem uns vorliegenden Lageplan der NBB Netzgesellschaft ist alternativ ein größerer Bauabstand durchaus möglich. Wenn nicht, welche Argumente sprächen dagegen?
Wie werden die Vorgaben aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) zur Erreichung der klimaneutralen Stadt in Ihrem Vorhaben umgesetzt?
Bauphase
Welche Lärmschutzmaßnahmen werden für die Anwohner während der 3-jährigen Baumaßnahmen umgesetzt werden?
Welche Zufahrtsstraßen werden während der Bauphase genutzt werden?
Wie gestaltet sich die Zufahrtsgestaltung im Rahmen der Baustelleneinrichtung und der Baumaßnahmen? Von welcher Straße wird die Baustelle erschlossen? Wie soll der Schwertransport durch die engen Straßen gelenkt werden?
Grün- und Freiflächen
Warum hat der Bezirk das dort von STADT UND LAND geplante Neubauvorhaben genehmigt, obwohl dies laut Anwohnern eine von nur noch ganz wenigen Freiflächen in der Umgebung darstellt?
Das Flurstück, auf welchem sich der Wald befindet, wurde per Beschluss der BVV aus der geplanten Bebauung herausgenommen, da es hinsichtlich des Erhalts eines positiven Mikroklimas in Altglienicke zu erhalten sei. Sie wollen es roden und die Flächen versiegeln, Kompensationspflanzungen erhält die Wertigkeit nicht. Wieso lassen Sie das Thema Klimawandel hier völlig außer Acht?
Der BVV-Beschluss von 2011 erkannte dem reduzierten Areal den Status einer zu schützenden Fläche, hier einem Vorwald, zu. Warum darf jetzt vernichtet und bebaut werden? Damit werden die Beschlüsse der BVV ad absurdum geführt.
Der BVV-Beschluss von 2011 erkannte dem nördlichen Areal den Status einer zu schützenden Fläche, hier einem Vorwald, zu. Warum darf jetzt auf dieser Fläche gebaut werden? Gibt es bereits einen Änderungsbeschluss für das Areal?
In den Vorjahren wurden bereits Fällungen vorgenommen. Hier ist zu vermuten, dass Tatsachen geschaffen werden sollten. Zu den gefällten Bäumen gehörten Walnuss, Kirsche, Apfel, Kastanie, Ahorn. Dazu große, komplex ausgebildete Brombeergewächse mit ihrer hohen Habitatfunktion für auf der Vorwarnliste stehende Vogelarten.
Wie erfolgt der Umgang mit dem Baumbestand?
Was ist unter Kompensation von gerodeten Bäumen zu verstehen? Neuanpflanzungen in anderen Ortsteilen von Treptow-Köpenick helfen dem Mikroklima in Altglienicke nicht.
Wie stellt sich das Bepflanzungskonzept gerade auch an den Grundstücksrändern dar?
Welche aktuellen Umweltgutachten wurden für das Baufeld Hassoweg/Nelkenweg erstellt?
Sind die vorhandenen Gutachten (Schallschutzgutachten, Waldgutachten, etc.) einsehbar?
Wie hoch ist der Versiegelungsgrad auf dem Baufeld?
Ausgleichsflächen ersetzen nicht langfristig gewachsene Grünstrukturen. Das Baugrundstück ist durch seinen hohen Baumbestand kühler als andere Orte in der Umgebung, Inwieweit können die gewachsenen Hecken, Büsche und Bäume erhalten werden?
Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Teilrohdung der Bäume auf dem nördlichen Teil des Baufeldes? Bis wann ist mit den Ergebnissen der Untersuchungen durch die Berliner Forsten zu rechnen?
Die seit über 20 Jahren brach liegende Freifläche ist ein Einzugsgebiet für Greifvögel sowie Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde im Rahmen des Bauvorhabens?
Es könnte viel an Natur, Wiesen und Bäumen erhalten werden, um die über Jahrzehnte gewachsene Natur zu erhalten. 40 Jahre alte Bäume werden abgeholzt Mini-Bäume werden zum Ausgleich angepflanzt. Wir haben hier ein Kühle-Entstehungs-Gebiet, welches dadurch vernichtet wird.
Die Fläche, die Sie bebauen wollen, ist die einzige letzte Fläche am Vorwald, selbst die Berliner Forsten haben bestätigt, dass hier eine besondere Qualität an Bäumen vorhanden ist. A 113, Flughafen, viel Verkehr usw. – nichts von den Wünschen der Bürger wird hier umgesetzt. Ein großer Baumbestand mit Bäumen älter als 40 Jahre wird hier vernichtet, ich fühle mich verarscht.
Wird es einen Spielplatz geben?
Wir haben Unterschriften zum Erhalt des Vorwaldes gesammelt und möchten Ihnen diese jetzt übergeben.
Infrastruktur
Viele der von Ihnen gestellten Fragen betreffen das Thema Infrastruktur. Hier haben der Bezirk Treptow-Köpenick bzw. das Land Berlin die Zuständigkeit. Diese Fragen können wir deshalb nicht beantworten. Wir werden diese Fragen sammeln und diese an die zuständigen Stellen weiterleiten. Gerne können Sie sich auch selbst an das Stadtentwicklungsamt des Bezirks Treptow-Köpenick wenden.