Antwort der STADT UND LAND: Aufgrund der gültigen Datenschutzbestimmungen ist es nicht möglich, die Daten von Bewerberinnen und Bewerber länger als sechs Monate zu speichern. Die Bewerbung ist grundsätzlich erst mit Erteilung der Baugenehmigung möglich. Deshalb ist eine frühere Bewerbung nicht möglich. Bei der Auswahl der Bewohnerschaft für die neuen Wohnungen werden Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter nicht bevorzugt. Die Vergabe läuft nach den definierten Kriterien ab, um eine diskriminierungsfreie Vergabe sicherzustellen. Die neuen Wohnungen werden zwar auch alle barrierefrei gebaut, jedoch werden auch ältere Menschen, die derzeit noch im Bestand wohnen, nicht grundsätzlich bevorzugt.