FAQ Mieterratswahl
Was ist ein Mieterrat und was sind seine Aufgaben?
Der Mieterrat der STADT UND LAND bündelt Anregungen und vertritt die Interessen aller Mieterinnen und Mieter gegenüber der STADT UND LAND mit dem Ziel, zum Interessenausgleich beizutragen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Der Mieterrat befasst sich außerdem mit den Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen sowie mit der Quartiersentwicklung und den Gemeinschaftseinrichtungen und nimmt gegenüber der Unternehmensleitung hierzu Stellung.
Der Mieterrat informiert die Mieterinnen und Mieter in geeigneter Weise über seine Beschlüsse und führt in regelmäßigen Abständen Beratungen und Sprechstunden für Mieterinnen und Mieter durch.
Was ist der Unterschied zum Mieterbeirat?
Im Gegensatz zum relativ jungen Gremium des Mieterrats leisten die Mieterbeiräte der STADT UND LAND teils seit Jahrzehnten eine wichtige Arbeit zur Vertretung von Mieterinteressen direkt vor Ort in ihren jeweiligen Wohngebieten. Sie agieren lokal und vertreten die Mieterinnen und Mieter mehrerer Häuser oder ganzer Siedlungen und tragen so zur Verwirklichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit bei.
Was sind Mieterratswahlen und warum gibt es sie?
2016 wurden auf Grundlage des neuen Wohnraumversorgungsgesetzes erstmals Mieterräte bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gewählt. Jetzt sind ihre Mieterinnen und Mieter aufgerufen, sich an den zum zweiten Mal stattfindenden Wahlen zu den Unternehmensmieterräten zu beteiligen. Gewählt wird zeitgleich bei degewo, GESOBAU, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM. Die Gewobag hat die zweite Wahl bereits im Dezember 2019 durchgeführt.
Rechtliche und organisatorische Grundlagen für die Wahlvorbereitung bilden unter anderem das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln vom 24. November 2015 (Öffnet in einem neuen Tab), die überarbeitete Musterwahlordnung in der Fassung vom 10. Juni 2018, die unternehmensbezogenen und von den Aufsichtsgremien beschlossenen Wahlordnungen der jeweiligen Wohnungsunternehmen, die Empfehlungen zur Durchführung von Mieterratswahlen der Wohnraumversorgung Berlin AöR sowie allgemeine Datenschutzbestimmungen. Die Wahlordnung der STADT UND LAND finden Sie hierPDF-Datei120,89 kB zum Download.
Wie werden die Mieterratswahlen durchgeführt?
Die Mieterratswahlen finden durch eine geheime Briefwahl statt. Der Wahlstichtag wird für alle Unternehmen festgelegt und liegt voraussichtlich im Juni 2022. Begleitet wird die Wahl durch eine zu gründende Wahlkommission. Der Ablauf der Wahl gliedert sich wie folgt:
1. Information und Aufruf zur Kandidatur
2. Konstituierung der Wahlkommission
3. Versand der Wahlunterlagen
4. Einsendeschluss der Wahlbriefe
5. Bekanntgabe der Wahlbeschlüsse und Konstituierung des Mieterrats
Wie ist die Aufteilung der Wahlbezirke?
Für die Durchführung der Wahlen haben die Wohnungsunternehmen in Abstimmung mit ihren Mieterräten in ihren Bestandsgebieten Wahlbezirke gebildet. Für jeweils mindestens 5.000 bis höchstens 8.000 Haushalte wird ein Mitglied des Mieterrats gewählt. Bitte sehen Sie sich die Aufteilung der Wahlbezirke hier an:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mieterinnen und Mieter der STADT UND LAND ab 16 Jahre mit einem mindestens 6 Monate alten, ungekündigten Mietvertrag. Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der STADT UND LAND oder ihrer Tochtergesellschaften.
Wann ist die Wahl gültig?
Ein Mieterratsmitglied ist nur dann gültig gewählt, wenn sich mindestens fünf Prozent der Mieterinnen und Mieter (maßgebend ist der Stichtag des Wahlaufrufs) des entsprechenden Wahlbezirkes an der Wahl beteiligen (Quorum). Die Wahl zum Unternehmens-Mieterrat ist nur dann gültig, wenn mindestens in der Hälfte aller Wahlbezirke der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften jeweils ein Mitglied des Mieterrates gültig gewählt werden konnte. Anderenfalls ist die Wahl zu wiederholen.
Wie kann ich für die Mieterratswahl kandidieren?
Sind Sie daran interessiert, für die Mieterratswahl 2022 zu kandidieren?
Dann achten Sie auf die entsprechenden Unterlagen, welche Sie Ende Januar 2022 in Ihrem Briefkasten finden werden.
Was ist eine Wahlkommission und warum gibt es sie?
Zur rechtskonformen Durchführung der Wahlen – etwa mit Blick auf den Datenschutz – werden in den Unternehmen Wahlkommissionen gebildet, denen Mieterinnen und Mieter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der STADT UND LAND angehören. Die Wahlkommission hat die Aufgabe, die Kandidierenden zu prüfen und zuzulassen, die Wahllisten zu erstellen, die Vorstellung der Kandidierenden zu organisieren, den Wahlstichtag festzulegen, nach der Wahl die Stimmen öffentlich auszuzählen, sowie das amtliche Ergebnis festzustellen und zu verkünden. Bei dieser ehrenamtlichen Arbeit werden die Mitglieder der Wahlkommission von der STADT UND LAND unterstützt und erhalten im Anschluss eine Aufwandsentschädigung.
Wie kann ich in der Wahlkommission mitarbeiten?
Sind Sie daran interessiert, in der Wahlkommission mitzuwirken?
Dann melden Sie sich bitte unter: mrw22stadtundlandde oder füllen das Online-Formular unter Wahlkommission aus.
Wie kann ich Wahlhelferin und Wahlhelfer werden?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen die Wahlkommission am 22.06.2022 bei der Stimmauszählung (Herausnahme der Stimmzettel aus Wahlurne, Prüfung auf Gültigkeit der Stimmzettel, Vorlesen der Stimmen je Stimmzettel, Vieraugenprinzip – Prüfung des Stimmzettels durch eine zweite Person, Festhalten der Stimmen auf Flipchart, Einlass für Zuschauer bei der öffentlichen Stimmauszählung, Verteilung der Verpflegung für andere Wahlhelferinnen) etc.
Es handelt sich um ein Ehrenamt, für das es aber eine Aufwandsentschädigung gibt.
Sind Sie daran interessiert, Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden?
Dann melden Sie sich bitte unter: mrw22stadtundlandde oder füllen das Online-Formular unter Wahlkommission aus.
Wie konstituiert sich der neue Mieterrat nach der Wahl?
Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen werden die Ergebnisse über die unternehmenseigenen Medien (Website, Mieterzeitung) bekanntgegeben und die gewählten Kandidierenden durch die jeweilige Wahlkommission informiert. Die gewählten Kandidierenden müssen innerhalb von 14 Tagen die Wahl annehmen, andernfalls kommt eine Nachrückerin oder ein Nachrücker zum Zuge. Die Wahlkommission lädt dann zur konstituierenden Sitzung für den neuen Mieterrat ein. Damit ist der neue Mieterrat offiziell im Amt bestätigt, etwaige nicht wiedergewählte Mitglieder scheiden jetzt aus und werden verabschiedet.
Die Wahlkommissionen lösen sich ebenfalls auf, soweit nicht noch zu bearbeitende Beschwerden anhängig sind.
Die neuen Mieterräte nehmen ihre Arbeit auf. Unterstützung und Wissensweitergabe durch bisherige Mitglieder sind ausdrücklich erwünscht.
Gleichzeitig bieten die Unternehmen Unterstützung etwa in Form von mit den Mieterräten abgestimmten Veranstaltungen, Schulungen, Zusammenkünften und einem jährlichen Budget an.