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Betriebskosten und Betriebskostenvorauszahlung

Die Preise für Energie steigen vermutlich weiter. Wie teuer es am Ende wird, weiß aber noch niemand. Wahrscheinlich ist: Was Sie heute jeden Monat vorauszahlen, wird vielleicht nicht reichen. Wer kann, sollte deshalb jetzt schon jeden Monat etwas für mögliche Nachzahlungen ansparen. 

Planen Sie voraus - Passen Sie Ihre Vorauszahlungen an

Um auf die aktuell erhöhten Energiekosten zu reagieren und Nachzahlungen entgegenzuwirken, haben Sie auch die Möglichkeit, die Heizkostenvorauszahlungen freiwillig zu erhöhen. Der Vorteil: Durch eine Anpassung der Vorauszahlungen können Sie bereits jetzt einen Anteil für die Heizkostenabrechnung für das aktuelle Jahr ansparen und mögliche Nachzahlungen im Folgejahr reduzieren oder gar vermeiden.

Sie sind Mieterin oder Mieter der STADT UND LAND und möchten Ihre Heizkostenvorauszahlung anpassen?

Hinweis: Die Mietvertragsnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag sowie auf weiteren Mieteranschreiben, z.B. 0123.00456.01

Information:

Vorstehend angekreuzter Betrag soll künftig zusätzlich zur bisherigen Heizkosten-Vorauszahlungen abgebucht werden. Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen Sie den Betrag ab dem Folgemonat, bzw., wenn Sie den Antrag nach dem 15. eines Monats eingereicht haben, ab dem übernächsten Monat, bitte selbst zusätzlich zur bisherigen Gesamtmiete bzw. ändern Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend.

Sofern Ihre Miete von einem Jobcenter gezahlt wird, kontaktieren Sie bitte vorher das Jobcenter und sprechen die gewünschte Erhöhung der Vorauszahlung mit diesem ab.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Betriebskostenabrechnung bisher noch keine Anpassung Ihrer Heizkosten-Vorauszahlungen erhalten haben, erfolgt derzeitig noch eine systemische Prüfung und Anpassung der Vorauszahlung unter Einbeziehung des Abrechnungsergebnisses, Ihrer bisherigen Vorauszahlungen und der konkret erwartenden Entwicklung der Kosten zum 01.01.2023. Wir bitten Sie, diesen Termin abzuwarten.

Die Datenschutzinformationen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft habe ich zur Kenntnis genommen.

Datenschutz

Ihre eingegebenen und übermittelten Daten werden ausschließlich für den beschriebenen Zweck genutzt. Wir werden IHre übermittelten Daten nicht weiterreichen.

Reden Sie rechtzeitig mit uns

Falls Sie durch die Kostensteigerungen für Energie trotz aller Bemühungen zu sparen in eine finanzielle Notlage geraten: Reden Sie rechtzeitig mit uns! Genauso, wie bei Corona, lassen wir unsere Mieterinnen und Mieter nicht allein und werden nach Prüfung der Umstände eine gemeinsame Lösung finden! 

Verbrauchsinformationen zu Warmwasser und Heizung

Ab dem Jahr 2022 erhalten Sie von uns monatlich Ihre Verbrauchsinformationen. Ihre Verbrauchsübersicht enthält folgende Informationen:

  • Die eigenen Verbräuche von Heizung und Warmwasser des letzten Monats angegeben in Kilowattstunden
  • Der Vergleich des aktuellen Verbrauchs mit dem Verbrauch des vorherigen Monats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres (soweit bereits erhoben)
  • Einen Vergleich Ihres Verbrauchs mit einem durchschnittlichen Verbrauchswert 

Mieteranschreiben EnSikuMaV und EWSG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) festgelegt, dass VermieterInnen allen MieterInnen Informationen zu ihren Energieverbräuchen und -kosten im Jahr 2021 sowie zu den zu erwartenden Kostensteigerungen zusenden. Wir haben die zu erwartenden Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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