a) Ihr Heizkosten-Vorauszahlungsbetrag wurde in den letzten 9 Monaten nicht erhöht
Sie erhalten Wärme im Rahmen Ihres Mietvertrags und zahlen Ihre Vorauszahlung für den Monat Dezember wie bisher. Der Entlastungsbetrag wird in der nächsten Betriebskostenabrechnung automatisch berücksichtigt und gesondert ausgewiesen. Um diesen Betrag zu erhalten, brauchen Sie nichts zu tun, denn diesen Vorgang regelt die STADT UND LAND für Sie.
Hinweis: Die STADT UND LAND hat bereits bei einem Großteil des Bestandes die Betriebskostenvorauszahlungen angepasst.
Weshalb erfolgt die Entlastung erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung?
Als Mieter/in in einem zentral beheizten Gebäude haben Sie keinen direkten Vertrag mit Ihrem Wärmelieferanten, sondern Ihr/e Vermieter/in. Daher erhält zunächst die STADT UND LAND für den Monat Dezember den Entlastungsbetrag. Dieser wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an alle Mieter/Innen weitergegeben.
b) Ihr Heizkosten-Vorauszahlungsbetrag wurde in den letzten 9 Monaten erhöht
Mieter/innen, die bereits eine Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung erhalten haben, können für den Monat Dezember 2022 einmalig den "alten" Beitrag zahlen, also den vertraglich vereinbarten Heizkostenvorauszahlungsbetrag vor der letzten Anpassung. Der Erhöhungsbetrag (Differenz aus alten und neuen Heizkostenvorauszahlungen) kann rückwirkend erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die im Mieterinformationsschreiben angegebenen Kontaktdaten.
Auch wenn Sie nichts tun, geht Ihnen kein Geld verloren. Ihr Entlastungsbetrag wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet. Diesen Vorgang regelt die STADT UND LAND für Sie.
c) Sie haben Ihre Wohnung erst in den letzten 9 Monaten bezogen
Bei Neuverträgen wird davon ausgegangen, dass die Vorauszahlungen bereits dem aktuellen Preisniveau entsprechen. Daher haben Sie die Möglichkeit Ihre Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 einmalig um 25 % zu kürzen, wenn Ihr Wohngebäude mit leitungsgebundenem Erdgas versorgt wird und der Vorauszahlungsbetrag erstmalig vereinbart wurde. Diesen Betrag können Sie sich rückwirkend erstatten lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die im Mieterinformationsschreiben angegebenen Kontaktdaten.
Die Kürzung gilt ausschließlich für den Monat Dezember 2022. Ab Januar 2023 gilt wieder der ursprünglich festgelegte Vorauszahlungsbetrag.
Auch wenn Sie nichts tun, geht Ihnen kein Geld verloren. Ihr Entlastungsbetrag wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet. Diesen Vorgang regelt die STADT UND LAND für Sie.