Inhalt anspringen

Wohngeld und Wohngeld Plus

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat das Wohngeld-Plus-Gesetz abschließend beschlossen. Damit kann das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch haben. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen. 

Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat das Wohngeld-Plus-Gesetz abschließend beschlossen. Damit kann das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch haben. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen.  

Durch eine Anpassung der Wohngeldformel sollen ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs künftig 2,02 Mio. statt der jetzigen 600 Tsd. Haushalte in den Empfängerkreis des Wohngeldes gelangen. Das bedeutet, dass mit der Reform Haushalte Wohngeld bekommen, die vorher nicht berechtigt waren.

Eingeführt werden soll außerdem eine dauerhafte Heizkostenkomponente.

Erläuterungen und Hinweise