Modernisierung Weichselstr. 52
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Modernisierung Weichselstr. 52
Hier finden Sie Informationen, Fragen und Antworten zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Weichselstraße 52.
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird in Ihrer Siedlung umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an dem Gebäude in der Weichselstraße 52 durchführen.
Die Modernisierungsmaßnahmen führen im Ergebnis zu einer Einsparung von Energie in Höhe von bis zu 20 Prozent. Diese Einsparung unterstützt die Ziele des Klimaschutzes und leistet somit einen wertvollen Beitrag für die Umwelt.
Die Bauleitung und Planung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfolgt durch die GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH.
Erneuerung der Sohlplatte im Kellergeschoss
Energieträgerwechsel (Umstellung auf Fernwärme)
Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems auf die Fassaden in den Höfen 1 und 2, Anbau von Rankhilfen auf den neuen Fassaden, malermäßige Instandsetzung der straßenseitigen Fassade
Dämmung der Kellerdecke und obersten Geschossdecke (4. OG) Erneuerung des Dachstuhls und der Dacheindeckung
Sanierung der Treppenhäuser, Modernisierung der Allgemeinbeleuchtung, Erneuerung der Klingel und Sprechanlage
Ertüchtigung der Kastendoppelfenster der Straßenseite, Erneuerung der Einscheibenfenster und Kastendoppelfenster in den Höfen gegen ISO-Kunststofffenster
Demontage der Gasleitung aus den Wohnungen
Modernisierung der zentralen Elektroanlage, inkl. Verstärkung des Hausanschlusses und Zählerzentralisierung, PV-Anlage
Strangsanierung Sanitär in Bädern und Küchen
Bestandsorientierte Wiederherstellung der Außenanlagen mit Herstellung einer Spielfläche im 2. Hof
Erneuerung der Elektrik im Bereich der gesamten Wohnung inkl. neuem Stromkreisverteiler im neuen Schacht und FI-Nachrüstung
Verbesserung der Multimediaausstattung
neuer Fliesenspiegel oberhalb der Arbeitsplatte in Anlehnung des Bestandes
Umstellung von Gas- auf Elektroherd
Ausrüstung mit Anschlüssen für Geschirrspüler und ggf. Waschmaschine
Sanierung der Bäder (Fliesen und Sanitärobjekte), ggf. Austausch von Wänden mit geringfügigen Anpassungen der Grundrisse
Malerarbeiten
Bodenbelagsarbeiten nach Prüfung
Erneuerung des Balkonbelags
bestandsabhängige Fenstererneuerung (Wohnzimmer)
Austausch von Heizkörpern entsprechend des Wärmebedarfs (Wohnzimmer)
Schadstoffbeseitigung bei allen Abbrucharbeiten
Erneuerung des Dachstuhls, der Dachdeckung und Holzbalkendecken
Beseitigung des asbesthaltigen Wandspachtels bei positivem Befund
Rückbau der Abwasserrohre aus Asbestzement
| Bauabschnitt | Maßnahme | Zeitraum |
| 1 | Bodenplattensanierung im Kellergeschoss | 09/2026 – 05/2027 |
| 2 | Hausschwammsanierung und Dacherneuerung (Arbeiten in den Wohnungen im 4. OG) | 09/2026 – 10/2027 |
| 3 | Strangsanierung und Maßnahmen in den Wohnungen | 03/2027 – 01/2028 |
| 4 | Fassadensanierung | 05/2027 – 12/2027 |
| 5 | Sanierung der Außenanlagen | 11/2027 – 02/2028 |
| Bauabschnitt | 1 |
|---|---|
| Maßnahme | Bodenplattensanierung im Kellergeschoss |
| Zeitraum | 09/2026 – 05/2027 |
| Bauabschnitt | 2 |
| Maßnahme | Hausschwammsanierung und Dacherneuerung (Arbeiten in den Wohnungen im 4. OG) |
| Zeitraum | 09/2026 – 10/2027 |
| Bauabschnitt | 3 |
| Maßnahme | Strangsanierung und Maßnahmen in den Wohnungen |
| Zeitraum | 03/2027 – 01/2028 |
| Bauabschnitt | 4 |
| Maßnahme | Fassadensanierung |
| Zeitraum | 05/2027 – 12/2027 |
| Bauabschnitt | 5 |
| Maßnahme | Sanierung der Außenanlagen |
| Zeitraum | 11/2027 – 02/2028 |
Servicebüro Tempelhof-Neukölln
Tempelhofer Damm 188
12099 Berlin
Zentraler Kundenservice: 030 6892 3000
Mieterbetreuung der GONDEL Mieterbetreuung GmbH
Für die Betreuung der Mieter*innen ist neben dem zuständigen Servicebüro Tempelhof die GONDEL Mieterbetreuung GmbH beauftragt. Neben den persönlichen Wohnungsbegehungen gemäß Baufortschritt gibt es eine telefonische Kontaktmöglichkeit.
Telefonische Erreichbarkeit: wochentags 09:00 bis 16:00 Uhr
Herr Weiß und Frau Worm
Projekt-Hotline: 030 549 067 927
E-Mail: wei@gondel-mieterbetreuung.de
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Modernisierung
Ja, die Kolleginnen der Mieterbetreuung melden sich rechtzeitig bei Ihnen, um mit Ihnen einen persönlichen Termin in Ihrer Wohnung zu vereinbaren. Hierbei erfolgt die Klärung Ihrer offenen Fragen, die Erläuterung der Maßnahme, die Planung Ihres Umzuges sowie die vorbereitende Besprechung zum Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Darüber hinaus erfolgt gleichzeitig eine technische Begehung sowie die Vorbesprechung der Umzugsplanung mit dem jeweiligen Umzugsunternehmen.
Zudem findet im Vorfeld ein individueller Termin mit der Mieterbetreuung statt, in dem die Bedarfsermittlung für eine passende Umsetzwohnung erfolgt. Dieser Termin dient u.a. der Klärung von Fragen, die im Zusammenhang mit der Modernisierungsankündigung aufgetreten sind, zu klären.
Aufgrund der Komplexität der erforderlichen Arbeiten in den Wohnungen (Erneuerung der Stränge inkl. Sanierung des Badezimmers, Erneuerung der Elektroleitungen in allen Räumen inkl. malermäßiger Instandsetzung sowie der Schwammsanierung und ggf. Schadstoffsanierung) ist das Verbleiben der Möbel in der Wohnung nicht möglich. Aus diesem Grund wird ein qualifiziertes Umzugsunternehmen Ihren Aus- und Wiedereinzug rechtzeitig gemeinsam mit Ihnen besprechen und für Sie durchführen. Die Kosten trägt die STADT UND LAND.
Alle Informationen zur Auszugsdauer werden in der Modernisierungsankündigung nachzulesen sein. Eine pauschale Angabe zur Dauer der Umsetzung kann aufgrund der unterschiedlichen erforderlichen Maßnahmen in den einzelnen Wohnungen nicht gemacht werden.
Die Zuordnung der Umsetzwohnungen erfolgt im Anschluss an die Bedarfsermittlung durch die Mieterbetreuung. Wir haben für Sie Umsetzwohnungen in anderen Wohnanlagen der STADT UND LAND reserviert und werden zudem möblierte Apartments zur temporären Nutzung anmieten.
Die Möglichkeiten einer Endumsetzung kann im Einzelfall geprüft werden. Hierbei sind die zur Verfügung stehenden Kapazitäten von etwaigen Leerwohnungen ausschlaggebend.
Eine polizeiliche Ummeldung ist nicht erforderlich. Für die Weiterleitung Ihrer Post stellen Sie bitte einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein. Dabei entstehende Kosten werden von der STADT UND LAND übernommen.
Ja und nein. Für die Zeit der Umsetzung in eine andere Wohnung erhalten Sie eine vollständige Mietminderung für Ihre bisherige Wohnung. Dafür wird mit Ihnen für die Nutzung der Umsetzwohnung ein Nutzungsentgelt vereinbart, welches Sie in gewohnter Weise auf Ihr vorhandenes Mietenkonto einzahlen. Sollten Sie keine Umsetzwohnung benötigen, müssen Sie für diesen Zeitraum keine Miete zahlen.
Im Zuge der individuellen Mieter- und Mieterinnengespräche in Ihrer Wohnung mit der Mieter- und Mieterinnenbetreuung können Sie gemeinsam Ihre zusätzlichen Bedarfe bspw. von Packleistungen beantragen.
Nein, eine Ummeldung bei Ihrem Stromanbieter ist nicht notwendig. Für die Dauer der Arbeiten in Ihrer angemieteten Wohnung wird kein Wohnungsstrom verwendet. Die notwendige Stromversorgung erfolgt über gesonderten Baustrom.
Die Stromkosten für die Umsetzwohnung sind pauschal über eine Strompauschale in der Nutzungsvereinbarung für die Umsetzwohnung abgegolten.
Das ist korrekt. Die Umsetzwohnungen können auf Grund der benötigten parallelen Nutzungskapazitäten nicht in identischer Wohnungsgröße zur Verfügung gestellt werden. Beim Abschluss der Umsetzungsvereinbarung wird dies bei der Berechnung des Nutzungsentgeltes berücksichtigt.
Nein, aufgrund der häufigen Ein- und Auszüge ist das aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Für die Maßnahme insgesamt erhalten Sie eine entsprechende Mietminderung, welche im Anschluss an die Maßnahme anhand des tatsächlichen Bauablaufes bewertet wird. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass bei energetischen Modernisierungen eine Mietminderung für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen ist. Diese Gesetzmäßigkeiten werden wir bei der Berechnung der Mietminderung entsprechend in Abzug bringen.
Eine weiterführende Kompensationszahlung ist nicht vorgesehen. Die sodann ausgeschüttete Mietminderung entspricht den genannten Einschränkungen und bezieht sich auf gesetzliche Grundlagen sowie individuelle Gegebenheiten der Mieter*innen. Die Kosten für notwendige Ummeldungen von Telefon- und Internet übernimmt nach vorausgehender Prüfung die STADT UND LAND.
Nein, während der Dauer der Einlagerung der Keller haben Sie keinen Zugriff auf den Inhalt.
Es erfolgt eine Erneuerung Bodenplatte im Kellergeschoss. In diesem Zusammenhang werden alle Kellerverschläge abgerissen und neue Kellerverschläge installiert. Zudem erfolgt eine Dämmung der Kellerdecke.
Letzte Änderung: April 2026