So bekommen Sie eine Wohnung bei der STADT UND LAND

So bekommen Sie eine Wohnung bei der STADT UND LAND

Hinweis: Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS) finden Sie hier.

1

Freie Wohnungen inserieren wir auf unserer Webseite auf www.inberlinwohnen.de oder den üblichen Wohnungsportalen.

Bitte beachten Sie: Leider kommt es vor, dass sich Dritte als Wohnungsvermittelnde im Auftrag der STADT UND LAND ausgeben und eine Provision verlangen.

Die STADT UND LAND wird keine Provision oder eine Unterschrift auf Vorverträgen von Ihnen verlangen. Leisten Sie daher bitte keine Zahlungen an solche Personen.

2

Wenn Sie auf einer der vorgenannten Seiten eine Wohnung gefunden haben, die Sie besichtigen möchten, können Sie sich direkt online auf das konkrete Wohnungsangebot bewerben. Bitte beachten Sie an dieser Stelle, ob es bestimmte Voraussetzungen für die Anmietung der betreffenden Wohnung gibt, zum Beispiel das Vorhandensein eines Wohnberechtigungsscheins und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

3

Ihre Bewerbung ist bei uns eingegangen. Oftmals interessieren sich sehr viele Personen für ein Wohnungsinserat. Bei dieser großen Nachfrage kann nicht jedem Besichtigungswunsch nachgekommen werden, deshalb werden anschließend mehrere Interessierte über ein automatisiertes Zufallsverfahren ausgewählt und zur Besichtigung eingeladen.

4

Wenn Sie nach der Wohnungsbesichtigung immer noch an der Wohnung interessiert sind, benötigen wir im nächsten Schritt persönliche Unterlagen von Ihnen. Hierbei handelt es sich um Unterlagen wie Einkommensnachweise, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und ggf. eine WBS-Berechtigung. Sie erhalten per E-Mail einen Link mit der Bitte, uns diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen und hochzuladen. Wir prüfen alle Unterlagen und es erfolgt eine Entscheidung zum Mietvertrag durch die zuständigen Mitarbeitenden.

5

Im Anschluss informieren wir Sie über die Entscheidung und Sie erhalten eine Bestätigung zur Anmietung der betreffenden Wohnung. Der Mietvertrag wird vorbereitet und wir vereinbaren einen Termin zur Unterzeichnung.

Zu den Neubauangeboten geht es hier.Dieser Link führt zu einer externen Seite

Sie möchten als Nachmieter vorgeschlagen werden, bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1

Entscheidung durch die Vermieterin
Die Auswahl und Entscheidung über einen Vertragsabschluss liegt ausschließlich bei der Vermieterin, der STADT UND LAND.
Alle Konditionen, einschließlich Miethöhe, Vertragslaufzeit sowie eventuelle Belegungsbindungen, werden ausschließlich durch die Vermieterin festgelegt.

2

Wichtig für Ihren eigenen Schutz:

  • Leisten Sie keinerlei zusätzliche Zahlungen an die aktuellen Mietparteien.

  • Übergeben Sie keine personenbezogenen Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Ausweiskopien oder Schufa-Auskunft an die aktuellen Mietparteien.
    Diese Dokumente erhalten ausschließlich wir als Vermieterin.

  • Ausgleichszahlungen für Mietereigentum (z. B. Möbel, Einbauten) sollten erst nach Abschluss des Mietvertrages mit der STADT UND LAND erfolgen

Hinweis

Die STADT UND LAND ist Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Wir behandeln alle Menschen gleich, unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Identität. Die STADT UND LAND vermietet diskriminierungsfrei, transparent und DSG-VO-konform, das heißt, wir bringen allen Menschen Wertschätzung entgegen und beachten die gesetzlichen Grundlagen zur Speicherung personenbezogener Daten.