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Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Unser Ziel ist es, für alle sich aus dem Mietverhältnis bzw. der WEG-Verwaltung ergebenden Angelegenheiten einvernehmliche Lösungen zu finden, die auch Ihren Interessen angemessen Rechnung tragen. Bei Fragen oder Beanstandungen wenden Sie sich daher stets zunächst an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sollte eine gemeinsame Lösung im konkreten Einzelfall nicht erzielt werden können, steht beiden Parteien der Rechtsweg offen. In geeigneten Fällen ist auch ein Mediationsverfahren möglich.

Unabhängig davon möchten wir Sie gemäß § 36 VSBG informieren. Das Gesetz schafft die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle. Zuständig ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
E-Mail-Adresse: mailverbraucher-schlichterde

Unsere Beziehungen zu unseren Mieterinnen und Mietern sind stark von persönlichen Gegebenheiten sowie als kommunales Wohnungsunternehmen in besonderem Maße von landesspezifischen Regelungen bestimmt. Diesen Besonderheiten kann eine bundesweite Schlichtungsstelle im ausschließlich schriftlichen Verfahren nicht gerecht werden.

Sollten Sie bei Fragen zu Mieterhöhungen, Mietbelastungen oder Mietrückständen keine gemeinsame Lösung mit Ihrer gewohnten Ansprechpartnerin oder gewohnten Ansprechpartner erreichen können, steht Ihnen für diese Fälle unsere interne Schiedsstelle zur Verfügung.

Aus diesem Grunde halten wir die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle nicht für erforderlich und sind dazu weder bereit noch verpflichtet.

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