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Hilfe- und Beratungsangebote für Mieterinnen und Mieter

Sie haben auf Grund von nicht geleisteten Mietzahlungen eine Zahlungsaufforderung oder sogar eine fristlose Kündigung erhalten? Sie fühlen sich überfordert von Formularen, brauchen Unterstützung und wissen aber nicht genau, wohin Sie sich wenden können oder brauchen Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags?

Zentrale Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen

Seit März 2024 gibt es für alle Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot:  Eine neue zentrale Ombudsstelle. Sie ergänzt die seit langem bestehenden, vielfältigen Beratungsmöglichkeiten, die die Landeseigenen für ihre Mietenden bereits anbieten. Insbesondere Anliegen zur Kooperationsvereinbarung oder dem Wohnraumversorgungsgesetz werden zukünftig durch die neue Ombudsstelle bearbeitet.

Mit dem Betrieb der Ombudsstelle ist die erfahrene Mieterberatungsgesellschaft asum (Angewandte Stadtforschung und unabhängige Mieterberatung) von der Wohnraumversorgung Berlin, AöR (WVB) für das Land Berlin beauftragt. 

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