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Wohnberechtigungsschein

Seitdem die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein angepasst worden sind, haben mehr Berlinerinnen und Berliner Anspruch auf den sogenannten WBS.

Am 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten:

  • Durch das Gesetz haben rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch.
  • Der Auszahlungsbetrag stieg von durchschnittlich rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat.
  • Durch eine Anpassung der Wohngeldformel gelangen künftig 2,02 Mio. statt vorher 600 Tsd. Haushalte in den Empfängerkreis des Wohngeldes.

Was bedeutet das neue Wohngeld-Plus-Gesetz?

Das bedeutet, dass mit der Reform Haushalte Wohngeld bekommen, die vorher nicht berechtigt waren.
Hilfe können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Was bringt der WBS?

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Menschen mit Wohnberechtigungsschein müssen in den meisten Fällen eine geringere Miete zahlen.  

Für wen gilt das?

Antragsberechtigt sind Haushalte, deren monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Hier geht es zu einer genauen Übersicht, wer antragsberechtigt ist. Einen schnellen Überblick vermittelt auch der WBS-Rechner des Landes Berlin.

Für eine WBS-geförderte Wohnung gibt es bestimmte Grenzen bei der Größe, sprich:  Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bestimmt die Anzahl der Wohnräume. Es gilt jedoch auch die qm-Regel: Alleinlebende Personen können auch eine 2-Zimmer-Wohnung beziehen, sofern diese nicht größer als 50 Quadratmeter ist. 

Eine Übersicht zur maximalen Wohnungsgröße für Ihren Haushalt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Welcher WBS ist der richtige für mich?

Unterteilt nach Einkommensstufen gibt es unterschiedliche Wohnberechtigungsscheine.

Ein WBS berechtigt zu der Anmietung einer entsprechenden Neubau-Wohnung mit einer Nettokaltmiete ab 6,50€ pro m² oder eine Bestandswohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Zusätzlich kann ein besonderer Wohnbedarf anerkannt werden: Hierunter fallen Haushalte, die

  • beispielsweise in sehr beengten Verhältnissen leben,
  • Menschen über 65 Jahre, die in eine kleinere Wohnung ziehen wollen,
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und darüber, bei drohender Obdachlosigkeit oder 
  • Personen, die in Behelfsunterkünften (z.B. Frauenhäusern) untergebracht sind.
WBS100 WBS140 WBS160 WBS180
1-Personen-Haushalt
12.000€
1-Personen-Haushalt
16.800€
1-Personen-Haushalt
19.200€
1-Personen-Haushalt
21.600€
2-Personen-Haushalt
18.000€
2-Personen-Haushalt
25.200€
2-Personen-Haushalt
28.800€
2-Personen-Haushalt
32.400€
Jeder weitere Volljährige
4.100€
Jeder weitere Volljährige
5.740€
Jeder weitere Volljährige
6.560€
Jeder weitere Volljährige
7.380€
Jedes weitere Kind
500€
Jedes weitere Kind
700€
Jedes weitere Kind
800€
Jedes weitere Kind
900€

In Berlin werden drei unterschiedliche Wohnberechtigungsscheine ausgestellt: der WBS 140, WBS 160 und der neue WBS 180. In der Tabelle finden Sie unterschiedliche Beispielrechnungen mit den zusammengerechneten Nettoeinkünften der letzten 12 Monate des/der Haushaltsangehörigen inklusive addierter Freibeträge.

Wie komme ich an den WBS?

Den WBS-Antrag finden Sie auf den Service-Seiten des Landes Berlin (Öffnet in einem neuen Tab). Zusätzlich zum eigentlichen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein sind eine Reihe weiterer Dokumente notwendig, die Sie auch einreichen müssen. 

Das ausgefüllte Formular mit allen Anlagen nimmt dann das Bürgeramt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, entgegen. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger und unterschriebener Antrag zeitnah bearbeitet werden kann. 

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